Informationen zur Anleinpflicht für Hunde

17. April 2024

Wildtierschutz – Übernehmen Sie Verantwortung und führen Sie ihren geliebten Vierbeiner an der Leine

Freilaufende Hunde verursachen Stress und können Wildtiere beeinträchtigen. Es kann zum Aufscheuchen, Zerstörung der Nester, Gefährdung vom Nachwuchs oder auch zum Töten des Nachwuchses kommen. Dies kann zu schwerwiegenden Folgen für die Population der Wildtiere führen. Das Landeswaldgesetz regelt daher in §28 Abs. 2 eine Anleinpflicht (LWaldG LSA). Hier heißt es: „Es ist verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen.“

Vom 1.März bis zum 15. Juli ist in Sachsen-Anhalt die Brut- und Setzzeit. Fast alle Wildtiere bekommen in diesem Zeitraum ihren Nachwuchs. Alle Flächen außerhalb bebauter Gebiete werden zur Kinderstube, in der Wildtiere nicht gestört werden sollten und besonders viel Ruhe und Schutz benötigen.

Unabhängig von geltenden Gesetzen und Verordnungen zur Leinenpflicht setzen wir auf Verständnis und Mitgefühl. Denn nur so können mögliche Konflikte mit Wildtieren vermieden und der Schutz der Natur gewährleistet werden.

Bildautor: Nicole Detlefsen

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